Übersicht der Gremien

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Die Aufgabe des Zentralen Glaubensrats ist die Wahrung der alevitischen Glaubenslehre und Werte, sowie dessen Weitergabe an die kommenden Generationen und die lebendige Bewahrung der alevitischen Identität. Zu den originären Aufgaben des Zentralen Glaubensrats zählen auch die Fortbildung, Aufsicht und Kontrolle der Geistlichen in den Mitgliedsgemeinden. Der Zentrale Glaubensrat besteht aus Geistlichen, die die Mitgliedsgemeinden vertreten. Sie werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Jede Mitgliedsgemeinde hat eine Stimme und entsendet mindestens einen max. drei Geistliche in den zentralen Glaubensrat. Alle Mitglieder müssen in jedem Fall alevitische Geistliche (Dede, Baba, Ana u. a.) sein. Alle ernannten bzw. gewählten Mitglieder müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit eine Gelöbnis (Ikrar) ablegen, dass sie sich Rahmen des alevitischen Pfad verhalten werden.

Vorsitzender Zentraler Glaubensrat: Herr Bülent Aldede

Stellvertretender Vorsitzender: Herr Sadik Buyruk

Stellvertretender Vorsitzender: Herr Gazi Seneldik

Der Zentrale Schlichtungsrat ist zuständig für Ordnungs- und Strafmaßnahmen des BAG (AITA) gegen seine Mitgliedsgemeinden.

Der Zentrale Schlichtungsrat wird vom Zentralen Glaubensrat für die Dauer von drei Jahren aus seinen Reihen bestimmt.

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe laufend die Sitzungsprotokolle, Beschlussprotokolle und Rechnungsabschlüsse der Organe des Verbandes zu prüfen und in der Bundesversammlung darüber schriftlich zu berichten. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Tätigkeit des Bundesvorstandes in finanzieller Hinsicht allgemein und die Kassenführung im Besonderen zu prüfen. Der Aufsichtsrat hat dabei die ordnungsgemäße Buchführung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit zu prüfen. Der Aufsichtsrat und der Bundesvorstand haben vor Erstellung des jährlichen Schlussberichtes diesen gemeinsam zu erörtern. Der Bericht ist den Mitgliedsgemeinden zur Kenntnis zu geben. Auf der Bundesversammlung erstattet der Aufsichtsrat seinen Bericht.

Der Zentrale Frauenrat unterstützt den Bundesvorstand in der Beratung und Betreuung der Probleme und Bedürfnisse sowie Förderung jener weiblicher Mitglieder der Mitgliedergemeinden. Mitglied des Zentralen Frauenrates sind jeweils zwei Vertreterinnen aus jeder Mitgliedsgemeinde. Jede Mitgliedsgemeinde hat eine Stimme im Zentralen Frauenrat. Die Zentrale Frauenrat erstattet der Bundesversammlung einen schriftlichen Rechenschaftsbericht. 

Der Zentrale Jugendrat unterstützt den Bundesvorstand in der Beratung und Betreuung und Bedürfnisse sowie Förderung jener Kinder/Jugendlichen der Mitgliedergemeinden. Mitglied des Zentralen Jugendrates sind jeweils zwei Vertreter/innen aus jeder Mitgliedsgemeinde bis zur Vollendung des 27.Lebensjahres.